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Die Afrikanische Schweinepest erreicht Baden-Württemberg

Maria Wehrle
Fachbeitrag
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Jetzt ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Baden-Württemberg angekommen: Forchheim am Kaiserstuhl und Umgebung sind seit gut einer Woche Sperrzone. Ein Hausschweinebestand hat sich mit der Seuche infiziert. BBZ- und wirlandwirten-Redakteurin Maria Wehrle hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu dieser Ausnahmesituation für euch zusammengefasst. Über den Inhalt-Button links kannst du direkt zu einer bestimmten Frage springen.

Maria Wehrle
Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (links) und der Emmendinger Landrat Hanno Hurth informierten bei einer Pressekonferenz am 27. Mai vor Ort über den ASP-Fall in Forchheim.

Wo ist die ASP ausgebrochen?

In einem Betrieb mit 35 Schweinen in Forchheim am Kaiserstuhl. Das bestätigte das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) am Abend des 25. Mai. Bisher ist das Virus in keinem anderen Betrieb in der Umgebung aufgetaucht. Das Veterinäramt hat bereits begonnen, alle schweinehaltenden Betriebe in der Sperrzone auf das Virus zu untersuchen.

Wie haben sich die Tiere angesteckt?

Darauf gibt es bisher keine Antwort. Der Betrieb hat seine Schweine zwar im Freiland gehalten, war den Behörden zufolge aber vorbildlich gesichert. Das Gelände sei dreifach eingezäunt: einmal mit einem Elektrozaun und zweimal mit einem Metallzaun inklusive Untergrabschutz. Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Wildschwein eingedrungen ist und das Virus übertragen hat.

Viel eher kommt der Mensch als Ursache in Frage. Zwar habe den Behörden zufolge immer die gleiche Person die Schweine gefüttert, eine Hygieneschleuse war ebenso vorhanden. Trotzdem seien weitere Szenarien denkbar, wie das Virus mit oder durch den Menschen in den Betrieb gelangen konnte. Epidemiologen vom FLI unterstützen vor Ort dabei, die Ursache zu finden. Zudem sollen die DNA-Untersuchungen des Virus Hinweise dazu liefern, woher der Erreger stammte.

Was ist mit den infizierten Schweinen passiert?

Innerhalb weniger Tage sind 16 der 35 Schweine verendet. Das Veterinäramt hat umgehend den gesamten restlichen Bestand getötet und sachgerecht beseitigt. Danach wurde der gesamte Betrieb gereinigt und desinfiziert. Dabei kamen rund 20 Tonnen Branntkalk zum Einsatz.

Welches Gebiet umfasst die Sperrzone?

Die Behörden haben um den betroffenen Betrieb eine Sperrzone eingerichtet. Diese besteht aus einer Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb und einer Überwachungszone mit einem äußeren Radius von mindestens zehn Kilometern. Die gesamte Sperrzone erstreckt sich über die Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und den Ortenaukreis. Welche Gemeinden genau betroffen sind, ist in den Allgemeinverfügungen der Landkreise aufgelistet (Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Ortenaukreis) und auf der interaktiven Karte des FLI ersichtlich.

Was gilt in der Sperrzone?

Die Allgemeinverfügungen der betroffenen Landkreise regeln das Vorgehen in der Sperrzone (Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Ortenaukreis). In der gesamten Sperrzone gilt:

  • Schweinehaltende Betriebe müssen dem Veterinäramt ihren Bestand melden.
  • Schweine dürfen keinerlei Kontakt zu anderen Tieren haben – weder zu Nutz- oder Hoftieren noch zu wildlebenden Tieren. Somit sind auch Freiland- und Auslaufhaltung verboten.
  • Schweinehaltende Betriebe müssen strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.
  • Das Verbringen von Schweinen, deren Erzeugnissen oder Materialien aus der Schweinehaltung ist verboten. Dazu zählen zum Beispiel Gülle, Mist oder Einstreu. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich, müssen aber vom Veterinäramt genehmigt werden.
  • Der Transport von Tieren durch die Sperrzone ist grundsätzlich möglich, muss aber ohne Unterbrechung oder Entladen stattfinden. Zudem muss das Transportmittel bestimmte Anforderungen erfüllen.

Zusätzlich gilt in der Schutzzone (3-km-Radius):

  • Hausschlachtungen von Schweinen sind verboten.
  • Sollen andere Haustiere von oder in einen schweinehaltenden Betrieb verbracht werden, muss dies das Veterinäramt genehmigen – ausgenommen sind Bienen.

Zudem gilt in der Überwachungszone (10-km-Radius):

  • Wer in seinem Schweinebestand Proben ziehen will, die nicht die ASP betreffen, benötigt eine Genehmigung des Veterinäramts.

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Wie viele landwirtschaftliche Betriebe sind betroffen?

In der Schutzzone gibt es neben dem Ausbruchsbetrieb zwei weitere Betriebe, die zusammen etwas mehr als 300 Schweine halten. In der Überwachungszone sind es etwa 30 Betriebe – davon besitzen die meisten nur wenige Tiere.

Wie lange bleibt die Sperrzone bestehen?

Wenn alles gut läuft und keine weiteren ASP-Fälle auftauchen, können die Sperrzonen in 60 bis 90 Tagen wieder aufgehoben werden. Das äußerte die Leiterin des Veterinäramts in Emmendingen, Dr. Babette Bisang, gegenüber der Badischen Bauern Zeitung. Dann wäre Forchheim ein punktueller Einzelfall, wie Rostock im November 2021.

Hat der ASP-Fall auch Auswirkungen auf Betriebe ohne Schweine?

Solange sich der Seuchenausbruch auf Hausschweine beschränkt, gibt es keine Beschränkungen für pflanzliche oder andere landwirtschaftliche Produkte wie Futtermittel, Stroh, Obst, Gemüse oder Rindfleisch. Dazu kommt es erst, wenn auch die Wildschweinpopulation betroffen ist.

Sind Wildschweine betroffen?

Bisher wurden keine mit ASP infizierten Wildschweine gefunden. Das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) schätzt das Risiko als eher gering ein. Die Suche nach Fallwild (= verendetes Wild) hat bereits am Freitag, 27. Mai, begonnen – also zwei Tage nach dem ASP-positiven Ergebnis am FLI.

Dafür arbeitet das MLR unter anderem mit dem Bundesverband der Rettungshunde (BRH) mit Sitz in Mosbach bei Heilbronn zusammen. Hier werden schon seit einigen Monaten sowohl Jagdhunde als auch Rettungshunde dazu ausgebildet, Wildschweinkadaver aufzuspüren. Mittlerweile haben nach Angaben des Verbandes fast 200 Hunde diese Zusatzausbildung, die meisten davon in Baden-Württemberg. Über das vergangene Wochenende haben 20 ehrenamtliche Teams den Wald in der Schutzzone durchkämmt. Als nächstes ist die Überwachungszone dran. In einigem zeitlichen Abstand soll das Ganze dann wiederholt werden.

Maria Wehrle
Hundestaffeln suchen die Sperrzone nach toten Wildschweinen ab.

Im Offenland kommen Drohnen zum Einsatz, die mit Wärmebildkameras ausgestattet sind. Gut für die Einsatzleute: Sowohl die Vegetation im Wald als auch auf dem Feld ist noch nicht sehr weit fortgeschritten. Vor allem die Maispflanzen sind noch klein, was die Suche deutlich vereinfacht.

Hinzu kommen sogenannte „Saufänger“. Das sind Käfige, mit denen sich lebende Wildschweine fangen lassen. Diese wurden in Abstimmung mit der Tierschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg entwickelt und in den letzten Jahren bereits erprobt. So können auch die lebenden Wildschweine auf das Virus untersucht werden.

Nicht zuletzt sind auch die Jäger:innen gefragt, vermehrt Wildschweine zu schießen und diese auf das Virus zu testen. Dafür erhalten sie vom Landkreis Probekits, die dann im Labor untersucht werden. Im Landkreis Emmendingen sind Verwahrstellen eingerichtet, wo die Jäger:innen die geschossenen Tiere anliefern können. Eine davon befindet sich auf dem Gelände der Straßenmeisterei des Landkreises in Riegel (Im Oberwald 11). Sie kann ab sofort rund um die Uhr genutzt werden.

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Mit Drohnen wird das Offenland nach Wildschweinen abgesucht.

Was passiert, wenn doch noch infizierte Wildschweine gefunden werden?

Tritt dieser Fall wider Erwarten doch ein, greifen auch Beschränkungen außerhalb der Schweinehaltung. Zeitweise sind sogar Nutzungsbeschränkungen bis hin zum Nutzungsverbot für land- und forstwirtschaftliche Flächen möglich. Übergeordnetes Ziel ist es, die Wildschweine in ihrem angestammten Bereich zu halten und zu verhindern, dass die Seuche weiterverschleppt wird.

Die Restriktionsgebiete, die dann eingerichtet werden, bestehen so lange, bis das Seuchengeschehen bei den Wildschweinen wieder erloschen ist, das heißt frühestens zwölf Monate nach dem letzten Nachweis.

Das Ministerium informiert

Auf der Internetseite des MLR sind alle wichtigen Informationen zur Afrikanischen Schweinepest zusammengetragen. Darunter sind auch Flyer und Poster in unterschiedlichen Sprachen, die als Warnhinweise an die Bevölkerung oder Saisonarbeitskräfte weitergegeben werden können.

Zudem gibt es in Baden-Württemberg seit 2021 zwei Teams, die kostenlos zur Biosicherheit auf dem eigenen Betrieb beraten:

  • Team Nord (Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe): Sophia Rannenberg, 0174 930 20 59 oder Eva Sailer: 0152 094 857 97
  • Team Süd (Regierungsbezirke Tübingen und Freiburg): Dr. Klaus Bissinger, 0174 930 24 96 oder Melina Motsch, 0174 930 29 59

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