Die Junglandwirteprämie wird in Zukunft deutlich interessanter: Drei statt bisher ein Prozent der Mittel aus der Ersten Säule werden ab 2023 für die Junglandwirteprämie eingesetzt. Was die Voraussetzungen sind und woran es jetzt schon zu denken gilt, erfahrt ihr hier!
Nach den aktuellen Verordnungsvorschlägen sind 134 Euro Zuschlag je Hektar vorgesehen, für die ersten 120 Hektar. Bisher waren es 44 Euro für die ersten 90 Hektare. Der Zuschlag summiert sich in fünf Jahren für flächenstarke Betriebe also auf 80.400 Euro. Betriebe mit kleinerer Betriebsfläche erhalten eine entsprechend geringere Prämie. Wer sich für die Junglandwirteprämie ab 2023 interessiert, sollte schon jetzt die Voraussetzungen kennen. Im Einzelfall kann es Anlass bieten, Bildungsmaßnahmen oder Tätigkeiten in der Landwirtschaft aufzunehmen oder zu erweitern.
Zugangskriterien: Das GAP-Direktzahlungsgesetz erklärt
Das GAP-Direktzahlungsgesetz zählt einige Zugangskriterien auf, die den bisherigen gleichen. Die erstmalige Antragstellung für die Junglandwirteprämie erfolgt spätestens im fünften Jahr nach der Niederlassung beziehungsweise nach dem Eintritt in eine juristische Person, zum Beispiel eine GbR. Beim Erstantrag darf der Junglandwirt, der Betriebsinhaber ist oder alternativ die Kontrolle über eine juristische Person ausübt, bis 40 Jahre alt sein. Personen, die nach bisherigen Förderregeln bereits Junglandwirteprämie erhalten, aber die fünfjährige Laufzeit noch nicht voll genutzt haben, können 2023 für die Restlaufzeit nahtlos in die neue Form der Junglandwirteprämie wechseln. Die Ende Januar veröffentlichte GAP-Direktzahlungs-Verordnung nennt in § 9 weitere Anforderungen an Junglandwirtinnen und Junglandwirte.
Voraussetzungen für die Eigenschaft „Junglandwirt“
Weitere Voraussetzung für die Eigenschaft als Junglandwirtin oder Junglandwirt ist, dass die natürliche Person:
1. über eine bestandene Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf des Ausbildungsbereichs Landwirtschaft oder einen Studienabschluss im Bereich der Agrarwirtschaft verfügt,
2. erfolgreich an von den zuständigen Stellen der Länder anerkannten Bildungsmaßnahmen im Agrarbereich zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs in einem Umfang von mindestens 300 Stunden teilgenommen hat oder
3. mindestens zwei Jahre in einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben tätig war
a) aufgrund eines Arbeitsvertrages mit einer vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden,
b) als mithelfende(r) Familienangehörige(r) im Rahmen einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder
c) als Gesellschafter(in) eines landwirtschaftlichen Betriebsinhabers mit einer im Rahmen des Gesellschaftsvertrages vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Leistung von Diensten im Umfang von mindestens 15 Stunden.
Die Regelungen können sich im Zuge der bevorstehenden Abstimmungen des nationalen Strategieplanes mit der EU-Kommission noch ändern.
Was bedeutet das konkret?
Am besten heute schon an Morgen denken: wenn ihr vorhabt, die Junglandwirteprämie zu beantragen, überlegt jetzt schon, ob ihr alle Voraussetzungen erfüllt, oder beispielsweise noch die Abendschule besuchen müsst, um qualifiziert zu sein.
Eure Meinung
Ihr habt Fragen oder Kritik zur neuen Junglandwirteprämie? Schickt sie uns! Kontaktmöglichkeiten findet ihr weiter unten.
Hi,
ist es notwendig und bedingend, dass man eine abgeschlossene Ausbildung oder Studium hat um die Prämie für Junglandwirte zu bekommen? Das ist im Text für mich nicht ersichtlich.
Schöne Grüße Roman
Hallo Roman,
hier geht Herr God vom BLHV nochmal mehr auf die Frage ein, ich hoffe es hilft: https://wirlandwirten.de/jetzt-status-junglandwirt-sichern/
Viele Grüße,
Jenny
Hallo, bei einem Mitglied im Aufsichtsrat einer Genossenschaft, der die restlichen Kriterien erfüllt, ist damit auch die Gewährung der junglandwirtprämie gegeben?
Bitte: zählt die Fachkraft Brenner zur junglandwirte Förderung?
Danke
Hallo Herr Ritter,
Alle Ausbildungen und entsprechende Studiengänge in den sog. „grünen“ Berufen erhalten die Junglandwirteförderung: https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/gruene-berufe/gruene-berufe14.html#doc23022bodyText2
Prozentuale beteiligung einer GbR, spielt das eine Rolle oder nur die eingebrachten Arbeitsstunden?
Hallo Lisa, wichtig bei der Junglandwirteprämie in der GbR ist, dass der Junglandwirt die Kontrolle über die GbR hat, also keine Entscheidung gegen ihn getroffen wird. D.h. min 50,1 % Anteil an der GbR, oder irgendeine vertragliche Lösung, die dem Junglandwirt die Kontrolle garantiert
Soll eine GbR installiert werden um den Junglandwirtestatus zu erreichen, d.h. um die geforderten zwei Jahre Erfahrung zu sammeln, dann muss das Gegenteil der Fall sein.
Beantwortet das deine Frage? Komm sonst gerne nochmal auf uns zu.
Welcher Studiengang gilt als „im Bereich der Agrarwirtschaft“? Muss das dann unbedingt Landwirtschaft/Agrarwissenschaften sein oder kann das auch so etwas wie Agrarmanagement, Agribusiness oder Agrartechnik sein?
Patrik Heizmann sagt, dass jedes Studium zählt, welchem ein agrarwissenschftliches Grundstudium zugrunde liegt. Außerdem eben die 14 Grünen Berufe sowie alle Studiengänge die ein ähnliches fachliches Wissen vermitteln, wie diese 14 Berufe. https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/gruene-berufe/gruene-berufe14.html
Hallo ich war schon einmal Geschäftsführer einer Mutterkuhhaltungs GmbH dies liegt länger als 5 Jahre zurück.
Es wurde keine Junglandwirtsprämie beantragt.
Jetzt werde ich erneut Geschäftsführer einer anderen GmbH.
Kann ich die Prämie trotzdem beantragen?
Hallo Michael,
bitte entschuldige die späte Antwort, wir hatten deinen Kommentar übersehen. Leider hast du deinen Anspruch auf Junglandwirteprämie verwirkt. Auch wenn du damals keine Jungunternehmereinkommensstützung (JES) beantragt hast, so hast du dich dennoch vor mehr als 5 Jahren erstmalig mit der Mutterkuhhaltung niedergelassen. Die erstmalige Niederlassung darf allerdings nicht länger als fünf Jahre her sein.
Jenny Shuler