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Seid ihr richtig versichert?

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Fachbeitrag
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Es ist ein Albtraum: Der Hof brennt ab, aber es kommt zu wenig Geld von der Versicherung. Für eine Landwirtsfamilie wurde dieser Albtraum wahr. Kurz vor dem Brand hatte die BLHV Versicherungs-Service GmbH in einer Analyse festgestellt, dass die Gebäude massiv unterversichert waren. Die Familie wollte zur R+V wechseln – doch noch während der Kündigungsfrist brannte der Hof ab.

Fälle wie diesen gibt es häufig, wie Mandy Haberland von der BLHV Versicherungs-Service GmbH berichtet. Denn beim Versichern von landwirtschaftlichen Betrieben kann vieles schief gehen. Haberland hat solche Schadensfälle täglich auf dem Tisch liegen und weiß, welche Fehler immer wieder gemacht werden:

1. Die Gebäude wurden nicht vor Ort eingeschätzt

„Oft sind Gebäude unterversichert, weil Kunden die Unterlagen der bisherigen Versicherung einreichen und die neue Versicherung diese Daten übernimmt, ohne nochmal mit dem Kunden gesprochen zu haben oder sich die Gebäude genau angeschaut zu haben“, berichtet sie. Auch wenn der Versicherer nur über Google Maps die Gebäude einschätzt, droht eine Unterversicherung, denn häufig sehen Gebäude auf dem Lageplan ganz anders aus, als sie in der Realität aufgeteilt sind. Mehrere Geschosse, die Bauweise oder welche Güter lagern – all das kann man auf Google Maps nicht erkennen. Wenn es einen Totalschaden am Gebäude gibt, kann eine Unterversicherung bedeuten, dass man nur einen Bruchteil des Gebäudewertes erstattet bekommt. „Das kann schnell existenzbedrohend werden“, warnt Haberland.

Es ist sehr, sehr wichtig, dass jemand vor Ort war, um die Risiken einzuschätzen.

Mandy Haberland Schadensanalyse bei der BLHV Versicherungs-Service GmbH

Auch wenn Risiken nicht richtig eingeschätzt wurden, wenn zum Beispiel nicht angegeben wurde, dass leicht brennbare Materialien wie Heu und Stroh gelagert werden, kann die Versicherung Kürzungen vornehmen, weil der Risikozuschlag nicht bezahlt wurde. Dazu kommt: Wenn der Kunde die Daten der Versicherung selbst durchgibt, haftet er auch selbst bei einer Unterversicherung. „Wenn hingegen jemand von uns vor Ort die Gebäude ausmisst und es dabei zu einem Fehler kommt, haftet die Versicherung“, erklärt Haberland. Ihr Tipp deshalb: „Wenn man die Versicherung wechselt, sollte man darauf achten, dass jemand vor Ort ist, der einen kompetenten Eindruck macht, der Fragen beantworten kann, aber auch ehrlich sagt, wenn er etwas nicht weiß und noch in Erfahrung bringen muss.“

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Wenn der versicherte Wert nicht dem tatsächlichen Gebäudewert entspricht, kann ein Brand existenzbedrohend sein.

2. Der Betrieb wird umstrukturiert, aber die Versicherung erfährt davon nichts

Alle Nebenbetriebe wie zum Beispiel Hofladen, Lohnbetrieb oder eine Brennerei müssen der Versicherung mitgeteilt werden. Auch wenn sich die bewirtschaftete Fläche oder der Tierbestand verändern oder Maschinen angeschafft werden, die keine KfZ-Zulassung brauchen (z.B. selbstfahrende Hebebühne, Hoflader), bedarf es einer Mitteilung.
Ansonsten kann es passieren, dass Schäden, die aus dem Nebenbetrieb entstehen, nicht übernommen werden. Ersetzt wird immer nur die Fläche, der Tierbestand oder die Maschinen, die bei der Versicherung auch angegeben sind. Ansonsten bleibt man auf den Kosten einfach sitzen.

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Schäden an einer Maschine werden nur erstattet, wenn die Maschine bei der Versicherung auch angegeben war.

3. Bauliche Veränderungen werden der Versicherung nicht mitgeteilt

Wer zum Beispiel das Dachgeschoss ausbaut und die veränderte Nutzung der Versicherung nicht durchgibt, muss bei einem Schaden am Gebäude mit einer Kürzung rechnen, weil der Wert des Gebäudes sich schlicht verändert hat. Auch wer ein Gebäude abreißt, aber dafür kein neues bauen will, sollte die Versicherung anrufen, weil sich dann der Beitrag vermindert.

4. Bei Umnutzung von Gebäuden werden behördliche Vorschriften nicht eingehalten

Das kommt sehr häufig vor, berichtet Haberland. Häufig wissen Kunden zum Beispiel nicht, dass sie bei der Vermietung eines Schuppens als Wohnmobil-Stellplatz eine behördliche Genehmigung im Rahmen der Garagenverordnung brauchen. Ist die Umnutzung nicht offiziell, kann die Versicherung im Schadensfall die Zahlung kürzen oder ganz versagen, weil das Risiko nicht versichert ist. Die Mitarbeiter der R+V weisen Kunden in solchen Fällen darauf hin, dass die Garagenverordnung eingehalten werden und die behördliche Genehmigung für die Nutzung vorhanden sein muss.

Lieber ruft man einmal zu viel an, als im Schadensfall ein Risiko zu haben, das man hätte versichern müssen. Haberland rät allen Landwirt:innen: „Wenn die Versicherung bei einer Veränderung sagt, es muss nichts angepasst werden, würde ich mir das auch immer schriftlich geben lassen.“

Immer wenn es Veränderungen im Betrieb gibt, egal welcher Art, sollte man seine Versicherung darüber informieren.

Mandy Haberland Schadensanalyse bei der BLHV Versicherungs-Service GmbH

Im Fall des abgebrannten Hofes ging die Situation nochmal glimpflich aus. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist war mit der R+V eine Differenzdeckung vereinbart worden. Dabei bezahlt der Neukunde einen Anteil der Gebäudeprämie, die mit der neuen Versicherung vereinbart wurde. Im Schadensfall übernimmt diese dann die Differenz, die nach der Leistung der alten Versicherung noch fehlt – in diesem Fall einen hohen fünfstelligen Betrag. Ohne dieses Geld hätte das Gebäude vielleicht nicht mehr genauso aufgebaut werden können. So aber bekam die Familie eine Chance auf den Neuanfang.

Einfach mal checken lassen

Auch wer mit seiner Versicherung an sich zufrieden ist und keine Änderungen plant oder vollzogen hat, kann den kostenlosen Versicherungs-Check der BLHV Versicherungs-Service GmbH wahrnehmen. Darin erfährt er, ob alle Risiken richtig eingeschätzt sind und das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Auch bei Hofübergaben ist es hilfreich, Licht ins Dunkel zu bringen, welche Versicherungen gedoppelt oder überflüssig sind oder aber bisher fehlen. Die Analyse ist unverbindlich – „Nur weil wir bei jemandem den Check machen, ist er noch nicht verpflichtet, sich auch bei uns zu versichern“, betont Haberland. „Wir sind an langfristigen Kundenbeziehungen interessiert und daher auch ehrlich. Wenn die Verträge gut sind, die der Kunde hat, sagen wir ihm das auch.“

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