Zurück

5 Dinge, die du beachten solltest, wenn du Erntehelfer beschäftigst

Kaputter MähdrescherBing Image Creator
Checkliste
0

In der Landwirtschaft braucht es manchmal einfach viele Hände für kurze Zeit – gerade während der Ernte. Helfer:innen sind oft schnell organisiert, aber genauso schnell kann es auch zu Unfällen oder Sachschäden kommen, wenn Personen dabei sind, die keine Routine haben. Welche Versicherung greift wann oder auch nicht?

1. Schäden an Dritten

Beispiel: Du hast einen Bekannten organisiert, der dir bei der Getreideernte hilft. Beim dreschen geht an der geliehenen Maschine etwas kaputt. Wer kommt für den Schaden auf?

Wer auf einem Bauernhof hilft, gilt normalerweise als „Erfüllungsgehilfe“ des Landwirts. Das ist so etwas wie ein Assistent. Wenn der Helfer während seiner Arbeit jemandem Schaden zufügt, sei es an einer Person oder an Eigentum, dann ist er durch die Haftpflichtversicherung des Betriebs abgesichert. Aber dafür muss in der Versicherungspolice auch das Risiko richtig beschrieben sein.

2. Schäden am Betriebseigentum oder dem Betriebsleiter

Gleiches Beispiel wie oben, nur ist der Mähdrescher nicht geliehen, sondern gehört dir. Wer kommt für den Schaden auf?

Der Landwirt muss selbst für den Schaden aufkommen! Wenn ein Helfer Schäden am Eigentum des Landwirts verursacht oder sogar den Landwirt selbst schädigt, werden diese Schäden als Eigenschäden betrachtet. Das bedeutet, dass weder die Betriebsversicherung des Landwirts noch die private Versicherung des Helfers dafür aufkommen. Hier trägt der Landwirt das unternehmerische Risiko selbst, das nicht versichert werden kann.

3. Helfergruppen anmelden und versichern

Beispiel: Zu deinem Betrieb gehören einige Hektar Reben. Für die Traubenernte organisierst du immer eine Gruppe von Helfern. Kannst du dich und die Helfer absichern, falls sich zum Beispiel jemand mit der Rebschere verletzt?

Wenn du als Betrieb regelmäßig Helfer beschäftigst – also mindestens einmal im Jahr – ist es ratsam, die Anzahl der Personen bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Dadurch erhält der Helfer einen grundlegenden Schutz, falls er einen Unfall hat.

Weil dieser Grundschutz aber meist nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten, wenn durch einen Unfall „Sonderkosten“ entstehen, ist es eine gute Idee, dass der Landwirt die Helfer zusätzlich über eine Gruppenunfallversicherung absichert. Dadurch werden die finanziellen Risiken für den Helfer nach einem Unfall minimiert.

4. Private Unfallversicherung prüfen

Falls der Helfer eine private Unfallversicherung hat, greift diese nur, wenn körperliche Tätigkeiten im Vertrag abgedeckt sind. Der Helfer sollte das mit seiner Versicherung abklären.

5. Helfer aus dem Ausland

Wenn Erntehelfer aus dem Ausland kommen, muss zusätzlich überprüft werden, ob sie im Krankheitsfall versichert sind. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten hierfür auch Paketlösungen an. Dabei kann auch die private Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung zu günstigen Preisen abgedeckt werden. Der Landwirt kümmert sich um die Anmeldungen dafür.

Kommentieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Informationen zur Verarbeitung dieser Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Du brennst für dieses Thema?

Deine Meinung zählt!

Wirlandwirten - gemeinsam! Wir sind stolz auf unsere Community und freuen uns über alle, die dabei sein wollen. Du möchtest ein Thema vorschlagen? Du möchtest der Community etwas von deinem Hof zeigen? Melde dich, wir sind gespannt!

Adobe Stock