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Frage und Antwort zur Junglandwirte-Einkommensstützung in der GbR

imago images/Westend61
Fachbeitrag
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Meine Tochter hat keine Ausbildung im Agrarberuf. Unter welchen Bedingungen kann eine GbR mit ihr als Gesellschafterin die attraktive Junglandwirteprämie der neuen GAP erhalten?

Martin Herr Landwirt

Den Qualifikationsanforderungen für die Junglandwirte-Einkommensstützung (JES) genügt nach § 9 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung auch ein Gesellschaftsvertrag, der Ihre Tochter als Gesellschafterin zu einer regelmäßigen wöchentlichen Leistung von Diensten im Umfang von mindestens 15 Stunden verpflichtet.

Beispiel

Sie gründen mit Ihrer Tochter eine GbR. Der GbR-Vertrag verlangt von Ihrer Tochter regelmäßige Dienste im Umfang von 15 Stunden je Woche, billigt Ihrer Tochter jedoch zunächst keine Mitwirkung an wichtigen Entscheidungen zu. Sie gilt somit nicht als Betriebsleiterin. Nach zwei Jahren Mitarbeit in der GbR weisen Sie dies der Prämienbehörde durch entsprechende Belege nach, insbesondere der GbR-Vertrag ist hier wichtig. Damit erfüllt sie die Voraussetzungen an die berufliche Qualifikation eines Junglandwirts.

Nach Ablauf der zwei Jahre beschließt die Gesellschafterversammlung eine Änderung des Gesellschaftsvertrags derart, dass keine wichtige Entscheidung gegen Ihre Tochter mehr getroffen werden kann. Ihre Tochter leitet die GbR somit erstmals wirksam und langfristig als Betriebsinhaberin. Stellt die GbR dann den Förderantrag, kann die Gewährung der JES in Betracht kommen. Wichtig ist, dass die Beteiligung Ihrer Tochter in der neuen GbR nicht allein wegen der JES erfolgt. Die Prämienbehörde könnte nämlich eine „künstliche Schaffung von Fördervoraussetzungen“ in Betracht ziehen.

IMAGO / Countrypixel
Erfahrung – auch das zählt, wenn es um die Qualifikationen für die Junglandwirte-Einkommensstützung geht.

Damit hast du Anspruch auf die JES

  1. Du bist ausgebildeter Landwirt oder hast im Agrarbereich studiert,
  2. Du hast mindestens 300 Stunden an einer anerkannten Bildungsmaßnahme teilgenommen,
  3. Du hast insgesamt zwei Jahre lang in einem landwirtschaftlichen Betrieben gearbeitet. Dies kann eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit als sozialversichungspflichtige MiFa (mitarbeitende Familienangehörige) sein oder ein Arbeitsvertrag mit mindestens 15 Wochenstunden oder ein Gesellschafter, der laut Gesellschaftervertrag in der GbR mindestens 15 Arbeitsstunden zu erbringen hat.

Achtung:
Übernimmt eine Junglandwirt den Hof als selbstständiger Unternehmer, ohne die neuen Qualifikationsanforderungen der GAP-Direktzahlungen-Verordnung zu erfüllen, kann er keine JES erhalten.

IMAGO / Westend61
Wer keine landwirtschaftliche Ausbildung hat, muss nachweisen, dass er über zwei Jahre mindestens 15 Stunden pro Woche im Betrieb gearbeitet hat.

Weitere Fragen zur Junglandwirte-Einkommensstütze

Ein Junglandwirt hat 2022 oder früher bereits eine Junglandwirteprämie beantragt. Kann er für den Rest des Fünfjahreszeitraumes den Junglandwirtezuschlag erhalten, auch wenn er die neuen Anforderungen nicht erfüllt?

Ja, der Junglandwirt kann in der Restlaufzeit mit den alten Zugangskriterien die Junglandwirteprämie mit den neuen Prämiensätzen beantragen. Auf die neuen Zugangsvoraussetzungen kommt es dabei nicht an.

Gilt das auch für eine GbR?

Ja. Die GbR an sich nimmt im Prämienrecht die Rolle des Junglandwirtes ein, wenn ein Gesellschafter die Junglandwirteeigenschaft innehat.

Eine Vater-Sohn-GbR hatte den Sohn bereits eingebaut und bereits fünf Jahre die Junglandwirteprämie beantragt. Kann die GbR nun durch Aufnahme der Tochter in die GbR an den Zuschlag kommen, wenn sie die landwirtschaftliche Berufsausbildung hat?

Nein. Die GbR hat die Junglandwirtefunktion ja bereits fünf Jahre lang erfüllt. Nur weil jetzt die Tochter als Junglandwirtin dazukommt, ändert das nichts an den Junglandwirteeigenschaft der GbR.

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Ihr habt noch Fragen?

Wenn Ihr noch Fragen zur Junglandwirte-Einkommensstütze habt, stellt sie gerne an dieser Stelle. Oder schreibt eine E-Mail an hubert.god@blhv.de.

Weitere Infos findet ihr außerdem hier:

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Junglandwirteprämie wird interessanter!

Kommentare 2

  1. Mein Sohn ist am 5.1.1984 geboren.
    Wenn er ab 1.1.2023 Gesellschafter ist oder Mifa mit 15 Stunden krankenversicherungspflichtig, dann würde er bis 31.12.2024 die Bedingung erfüllen.
    Er ist am 1.1.2025 noch 40 Jahre alt und wird am 5.1. 2025 41 Jahre alt.
    Dann kann er im Jahr 2025 bis 2029 die Junglandwirteprämie erhalten.
    Richtig?

    Ulli Vey

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