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Wie geht es weiter mit den Biogasanlagen?

BiogasanlageIMAGO / imagebroker
Fachbeitrag
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Viele Betreiber von Biogasanlagen, die zwischen 2004 und 2008 in Betrieb gingen, sind jetzt gefordert: Die EEG-Laufzeit nähert sich dem Ende. Erfahrt, wie ihr durch Ausschreibungen eure Anlage für weitere zehn Jahre sichern könnt und welche technischen Kriterien dabei zu beachten sind.

Der Vorteil von Biogas

Nimmt der Anteil erneuerbarer Energie an der Stromproduktion zu, wächst auch die Bedeutung von Biogas, da es flexibel erzeugt und in gewissen Grenzen zwischengespeichert werden kann. Damit ergänzt es hervorragend die nicht regelbaren Energiequellen Wind- und Solarenergie. Der Erhalt der Anlagen wird aber nur gelingen, wenn ihre Leistung für die Gesellschaft geschätzt und honoriert wird.

Umfrage zur Zukunft von Biogasanlagen

An einer Umfrage der Universität Hohenheim nahmen von den rund 1000 Biogasanlagen in Baden-Württemberg 25 % der Betreiber teil. Vertreten sind alle Leistungsklassen und Inbetriebnahme-Jahre. Von den teilnehmenden Betrieben sind 43 % der Biogasanlagen in den Jahren 2004 bis 2008 und 23 % in den Jahren 2009 bis 2011 in Betrieb gegange.

Universität HohenheimJahr der Inbetriebnahme von Biogasanlagen in Baden-Württemberg
Die Zahlen beziehen sich auf Anlagen in Baden-Württemberg.

Höchste Zeit sich an der Ausschreibung zu beteiligen

Bei den Betrieben mit einer Inbetriebnahme zwischen 2004 und 2008 geht die EEG-Laufzeit von 20 Jahren dem Ende entgegen. Für diese Betreiber wird es höchste Zeit, sich um die zukünftige Ausrichtung ihrer Anlage zu kümmern. Grundsätzlich kann durch die Beteiligung an einer Ausschreibung eine neue Einspeisevergütung für weitere zehn Jahre ermöglicht werden. Der Umfrage zufolge haben sich aber bei den Anlagen mit mehr als 150 kW Bemessungsleistung mehr als 60 % der Betreiber noch nicht für eine Laufzeitverlängerung entschieden.

Diese Anlagenbetreiber müssen sich umgehend mit den Möglichkeiten der Ausschreibung befassen, um dann für weitere zehn Jahre die angepasste EEG-Vergütung zu erhalten. Falls sie dies nicht tun, geht das Biogaspotenzial dieser Betriebe für die baden-württembergische Gesellschaft verloren.

Mit der Biogasanlage zusätzliches Geld verdienen

Die Ausschreibung bildet insbesondere eine Erlösabsicherung nach unten, die garantierte Vergütung liegt zumeist aber deutlich geringer im Vergleich zur bisherigen EEG-Vergütung. Daher müssen die Betreiber überlegen, wie sie zusätzliche Erlöse realisieren können. Dies kann insbesondere durch die Vermarktung von mehr Wärme und zusätzliche Stromerlöse aufgrund hochflexibler Fahrweise oder möglicherweise auch durch Direktverkauf von Strom realisiert werden.

Technische Kriterien für Biogasanlagen

Sollten du dich für eine Verlängerung entscheiden, müssen unter anderem vier technische Kriterien bei den Biogasanlagen erfüllt sein, um nach erfolgreicher Ausschreibung die Anlage weiter betreiben zu können:

  • Mindestens eine 2,3-fache Überbauung der BHKW-Leistung – das heißt, für maximal 45 % der installierten Leistung kann Strom abgeliefert werden.
  • Mindestens 150 Tage Verweilzeit des Substrates im gasdichten System. Davon ausgenommen sind Anlagen, die ausschließlich Gülle und Mist einsetzen.
  • Einhaltung des „Maisdeckels“. Der maximale Substratanteil von Maissilage und Getreidekorn wird von aktuell 40% in Stufen auf 30 % abgesenkt.
  • Keine fossile Zünd- und Stützfeuerung.

Für Anlagen bis 500 kW installierter Leistung gibt es noch einen Zuschlag von 0,5 Ct/kWh. Ansonsten gibt es keine weiteren Boni mehr zum Beispiel für Gülle oder Wärme.

Universität HohenheimGetreideanteil in Biogasanlagen in Baden-Württemberg
Getreideanteil in Biogasanlagen in Baden-Württemberg

Wie man diese Anforderungen erreichen kann

Als eine mögliche Alternative können die Anlagen, die die geforderte Überbauung bisher nicht haben, die Flexibilisierung auch durch die Reduzierung der Leistung der gesamten Anlage erreichen. Dies würde aber in jedem Fall zum Verlust an Biogaspotenzial führen. Für die Überbauung der Anlage sind neben der Investition in ein BHKW meist auch ein zusätzlicher Gasspeicher, ein größerer Trafo und weitere Umbauten an der Anlage erforderlich.

Um die geforderte Verweilzeit zu erreichen, haben die Betreiber auch die Möglichkeit, die Leistung zu reduzieren und damit weniger Futter einzusetzen. Oder sie erstellen den zusätzlich benötigten gasdichten Raum in Form eines Fermenters oder gasdichten Lagers, was aber hohe Investitionen verursacht.

Die Ausschreibungstermine

Wer für eine weitere EEG-Laufzeit investieren muss, sollte die Planung möglichst früh beginnen. Wenn neue Genehmigungen nötig sind oder auch noch gasdichte Behälter gebaut werden, so ist von Genehmigungs- und Bauzeiten auszugehen, die bis zu mehreren Jahren dauern können. Möglicherweise müssen noch Investitionen in die Infrastruktur erfolgen, wie BHKW und Trafo.

Außerdem nimmt das Überprüfen und Aktualisieren der Unterlagen eine bestimmte Zeit in Anspruch. Infos dazu und welche Fristen eingehalten werden müssen, gibt es bei Seminaren, die zum Thema Ausschreibung angeboten werden.

Die Teilnahme an der Ausschreibung kann bereits fünf Jahre vor Ende der EEG-Laufzeit erfolgen. Die Ausschreibungstermine für die Jahre 2024 und 2025 sind jeweils der 1. April und 1. Oktober des Jahres. 2026, 2027 und 2028 gibt es nur noch einen Termin zum 1. Juni. Das Ausschreibungsvolumen fällt von 600 MW in Jahr 2023 auf 300 MW ab dem Jahr 2026.

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