Es ist jedes Jahr wieder ein Problem: Die Frühjahrsmahd fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere. Der Nachwuchs liegt oft in den vermeintlich sicheren Wiesen oder Grünroggenfeldern, während die Elterntiere auf Futtersuche sind. Wichtig ist, dass sich Landwirt:in, Jagdpächter:in und Rettungsteam vor einem geplanten Mahdtermin absprechen, um Tierleben zu retten.
Die Mähknigge
Es gibt verschiedene Methoden, um das Vermähen von Wildtieren zu vermeiden. Ein wichtiger erster Schritt ist immer, sich spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Mähtermin mit dem Jagdpächter abzusprechen. Besser noch, die anstehenden Grünschnitt-Termine sobald sie bekannt sind absprechen.
So können gemeinsam weitere Schritte besprochen und durchgeführt werden. Diese sind häufig:
- Absuchen, beispielsweise zu Fuß, mit Drohne, Infrarot-Technik und fachgerechter Sicherung der Tiere kurz vor der Mahd
- Vergrämen, also das Verscheuchen der Tiere durch Abgehen mit Knistertüten oder Kofferradios, Wildscheuchen etc. am Vorabend der Mahd
Weitere Einflussfaktoren sind außerdem der Schnittzeitpunkt, beispielsweise ein möglichst langer Zeitraum zwischen erstem und zweitem Schnitt. Außerdem spielt die Mähtechnik eine wichtige Rolle: Mäht man von innen nach außen, können die Wildtiere besser flüchten. Bereits eine Maßnahme pro Hektar wirkt, es lohnt sich also!
Außerdem ist auch das Alter der Tiere entscheidend, man hat festgestellt dass sich die Setzzeit der Rehe in Drittel aufteilt. Im ersten Drittel drücken sich die Kitze und flüchten nicht, selbst wenn das Mähwerk im Anmarsch ist. Diese Phase dauert laut LfL etwa bis zum 20. Mai. In dieser Zeit sollte man auf Maßnahmen setzen, mit denen man die Rehkitze aufspüren und bergen kann. Meistens verstecken die Rehgeißen ihre Kitze in der Nähe des Waldrandes – häufig in den ersten 50 m. Zudem gilt: Ein Kitz kommt selten allein. Wer also ein Jungtier aufspürt, sollte auch die Umgebung in einem Umkreis von etwa 50 m genauer absuchen.
Die Bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft gibt kurz und bündig Hinweise für eine Tierschonende Mahd. Der Mähknigge besteht aus den Ergebnissen vom Forschungsprojekt „Reduktion von Mähtod bei Wildtieren“:
Der LfL-Mähknigge – LfL (bayern.de)
Landwirt-Jäger-Rettungsteam
Drohnen in Kombination mit Infrarot-Technik helfen auch in großen Flächen, Tiere zu lokalisieren. Es gibt inzwischen einige Vereine, die sich darauf spezialisiert haben. Der Rettungsversuch ist nur effektiv, wenn alle Beteiligten im „Landwirt – Jäger – Rettungsteam“ aktiv zusammenarbeiten. Die Aktion ist für den Landwirt kostenfrei!
Vereine im Raum Südbaden:
- Für die Kreise Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg, Lörrach und den westlichen Teil von Waldshut ist die Rehkitzrettung Südbaden zuständig: www.rehkitzrettung-suedbaden.de
- Für das Markgräflerland ist die die Jägervereinigung Markgräflerland e.V zuständig (Müllheim, Feldberg, Bad Krozingen). Sobald eine Mahd geplant ist kann man sich bei nikschubert79@gmail oder unter 0170 800 1982 melden
- In der Region Hegau-Bodensee ist die Rehrettung Hegau-Bodensee zuständig www.rehrettung-hegau-bodensee.de
- In der Ortenau gibt es die Kitzrettung Ortenau: https://www.kitzrettung-ortenau.de/
- Im Kreis Emmendingen gibt es die Kitzrettung Emmendingen: https://www.kitzrettung-em.de/
- Weitere kleinere Projekte sind auf der Seite des Landesjagdverbands Baden-Württemberg zu finden: Kitzrettung – Landesjagdverband
Förderung für Drohnen
Um den Einsatz dieser Technik und dadurch auch den Tierschutz auf der Wiese und im Stall voranzutreiben, bringt das BMEL eine Förderung in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro für das Jahr 2024 auf den Weg.
Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehört. Es werden Drohnen gefördert, die mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera,
- Mindestflugzeit von 20 Minuten,
- Home-Return-Funktion
- CE-Klassenkennzeichnung aufgrund Zertifizierung nach den Vorschriften der EU-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746
Die Förderquote wurde auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Je Antragsteller:in werden in 2024 i.d.R. maximal zwei Drohnen gefördert. Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann ab 1. März 2024 bis zum 15. Juni 2024 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hier beantragt werden.
Seid ihr dabei?
Ihr setzt Maßnahmen zur tierschonenden Mahd um? Verlinkt uns gerne auf Instagram @wirlandwirten, dann teilen wir eure Bilder. Oder schickt sie uns direkt hier über das Kontaktformular. Auch Fragen oder Anregungen könnt ihr uns selbstverständlich immer zukommen lassen!
Toller Beitrag
Hallöchen, ich wollte mich kurz für den Artikel bedanken! Hat mir sehr geholfen. VG
Schön wäre es auch wenn Landwirte oder Jäger so einen Zuschuss bekommen. Ich (Landwirt) haben letztes Jahr alles von meinem Freund (der hat eine Drohne mit wärmebild) abfliegen lassen, und muss sagen es war toll aber ich würde es lieber selber machen.
VG
Hallo Rene, Jäger können die Förderung tatsächlich bekommen, aber wie du richtig sagst, Landwirte leider nicht.
Bei uns in der Schweiz ist es üblich das die Landwirte sich bei Rehkitzschweiz Schweiz sich melden wenn sie Mähen