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Gruppenzertifizierung für kleine Bio-Weingüter

Fachbeitrag
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Momentan wird ca. 6% der Rebfläche in Baden-Württemberg nach Bio-Richtlinien bewirtschaftet. Es gibt eigenständige Bio-Weingüter, die selbst keltern und ihre Weine vermarkten. Der Großteil der Betriebe besteht jedoch aus Winzer:innen, die ihre Trauben zum Keltern an Genossenschaften oder große Kellereien abgeben. So auch 84% aller Bio-Betriebe, die nur eine kleine Fläche von ca. einem Hektar bewirtschaften. Für diese Zielgruppe ist derzeit kaum Platz in der Bio-Bewegung, obwohl sie aufgeschlossen ist und das Rückgrat des badischen Weinbaus darstellt.

Da nach wie vor die Regelung besteht, dass ein Betrieb mit seinen Flächen zu 100% Bio-zertifiziert sein muss und Förderungen erst ab größeren Flächen zur Verfügung stehen, ist eine Bewirtschaftung nach Bio-Richtlinien für die Kleinbetriebe in unserer Heimat kaum möglich. Gerade bei Betrieben mit weniger als einem Hektar Rebfläche stehen die Zertifizierungskosten in keinem Verhältnis zum Ertrag. Hinzu kommt ein immenser Aufwand für die Dokumentation, die Auditierung und den Zertifizierungsprozess.

Zertifizierung mit neuer Bio-Wein-Marke

Genau hier wollen wir ansetzen und eben dieser Zielgruppe die Arbeit der Zertifizierung abnehmen. Somit könnten erstmals auch kleine, nicht selbst-vermarktende Betriebe durch ihren ökologischen Weinbau eine höhere Entlohnung für ihre Arbeit erzielen. Gemeinsam mit Genossenschaften und deren Winzer:innen wollen wir hier ein neues Konzept bieten und eine Marke schaffen. Winzer:innen sollen weiterhin bei ihren Genossenschaften bleiben, aber das Kollektiv kann als Sammelkontrollstelle für neue Bio-Piwi-Flächen fungieren und auch als Abnehmer für diese Trauben. Als FairChoice-zertifizierter Betrieb zahlt das Piwi Kollektiv eine faire Entlohnung für die Trauben und bietet eine positive, finanzielle Zukunftsperspektive.

Stand der EU-Verordnung

In den aktuellen EU-Vorschriften (Verordnung (EU) 2018/848) für die Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen ab 2022 wird explizit auf die Möglichkeit einer Gruppenzertifizierung hingewiesen. In der gesamten EU gibt es jedoch noch keine Region bzw. kein Unternehmen, das sich im Weinbau dieser Herausforderung angenommen hat. In anderen landwirtschaftlichen Bereichen wie zum Beispiel dem Streuobstbau gibt es bereits solche Systeme. Wir wollen nun mit Hilfe des Badenova Innovationsfonds die erste Weinbauregion mit diesem innovativen Vorgehen werden.

So bekennt sich die EU-Verordnung unter anderem in der Amtsankündigung in Artikel 85 zur Möglichkeit der Gruppenzertifizierung: „In der Union sind die Inspektionskosten und der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Zertifizierung der ökologisch/biologischen Produktion für die einzelnen Kleinlandwirte und Kleinunternehmer relativ hoch. Es sollte ein System der Gruppenzertifizierung eingeführt werden, um die Inspektions- und Zertifizierungskosten und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, lokale Netzwerke zu stärken, bessere Absatzmöglichkeiten zu erschließen und gleiche Ausgangsbedingungen für den Wettbewerb mit Drittlandunternehmern zu gewährleisten. Dazu sollten Vorschriften festgelegt werden, die den Bedürfnissen und der Ressourcenkapazität der Kleinlandwirte und Kleinunternehmer Rechnung tragen.“

In Artikel 36 der EU-Verordnung wird klar geregelt, welche Grundvoraussetzungen eine solche Gruppe erfüllen muss: Zur Gruppenzertifizierung wird eine Unternehmensgruppe gebildet. Diese setzt sich ausschließlich aus Landwirt:innen und produzierenden Unternehmen zusammen, die möglicherweise zusätzlich Lebens- oder Futtermittel verarbeiten, aufbereiten oder in Verkehr bringen.

Für wen ist’s interessant?

Die Mitglieder dieser Gruppe erfüllen eines der folgenden Kriterien:

  1. Die Zertifizierungskosten zum Bio-Betrieb belaufen sich jeweils auf mehr als 2 % des Umsatzes oder Standardoutputs bei der ökologischen/biologischen Produktion.
  2. Der Jahresumsatz bei der ökologischen/biologischen Produktion beträgt höchstens 25000 Euro.
  3. Die maximale Betriebsfläche beträgt fünf Hektar.

Weitere Anforderungen, die an die Unternehmensgruppe zur Gruppenzertifizierung gestellt werden:

  1. Die Gruppe setzt sich ausschließlich aus Mitgliedern zusammen, deren Produktionstätigkeiten in räumlicher Nähe zueinander stattfinden.
  2. Die Gruppe richtet ein gemeinsames Vermarktungssystem, für die von der Gruppe produzierten Erzeugnisse ein.
  3. Die Gruppe richtet ein System für interne Kontrollen ein, das aus einer Reihe dokumentierter Kontrolltätigkeiten und -verfahren besteht, bei denen eine bestimmte Person oder Stelle dafür zuständig ist, die Einhaltung dieser Verordnung bei jedem Mitglied der Gruppe zu überprüfen.

Winzerbetriebe am Kaiserstuhl, in der Ortenau und im Markgräflerland fallen zum großen Teil in alle drei der zu erfüllenden Kriterien. 84% der Weinbaubetriebe bewirtschaftet lediglich maximal einen Hektar, wodurch auch automatisch der Umsatz von 25.000€ pro Jahr nicht überschritten wird und die Zertifizierungskosten weit über 2% liegen würden.

Zur Bio-Zertifizierung mit dem Piwi-Kollektiv

Piwi Kollektiv

Ziel ist es, dass bis 2026 über 50 ha Bio-Piwi-Rebflächen durch das Piwi-Kollektiv entstehen. Bis 2030 sollen 30-40% biologisch bewirtschaftete Landwirtschaftsfläche erreicht und der chemisch-synthetische Pflanzenschutz um 40-50% reduziert werden. Zusammen mit dem Weinbauinstitut Freiburg erforscht das Piwi-Kollektiv eine Methode, um bestehende Rebflächen ohne Ertragsausfall auf Piwi-Reben umzustrukturieren.

Nebenher werden Winzergenossenschaften und deren Winzer:innen bei der Umstellung und der betrieblichen Neuausrichtung intensiv begleitet und beraten. Das Piwi-Kollektiv baut eine eigene Öko-Struktur als Gruppenzertifizierung auf, um kleinen Betrieben eine Grundlage für eine Zertifizierung zu bieten. Diese Betriebe werden bei der Auditierung, Dokumentation und Übernahme der Zertifizierungskosten durch das Piwi-Kollektiv unterstützt.

Wer mehr über das Piwi-Kollektiv wissen möchte, klickt hier!

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