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Das gilt beim Herdenschutz in Baden-Württemberg

Wolfsabweisender ZaunMaria Wehrle
Fachbeitrag
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Wer Tiere hält, will nicht, dass sie vom Wolf gefressen werden. Allein deshalb sind Herdenschutzmaßnahmen sinnvoll. Für Halter:innen von Schafen, Ziegen und Dammwild kommt hinzu: Wird ein Tier im ausgewiesenen Wolfsgebiet gerissen, gibt es nur einen finanziellen Ausgleich, wenn ein sogenannter wolfsabweisender Grundschutz vorhanden war. Aber was heißt das genau und wer bezahlt den Aufwand?

Grundschutz vor dem Wolf auf Schaf- und Ziegenweiden

  • Der Zaun muss straff gespannt und auf allen Seiten geschlossen sein – auch an Gewässern.
  • In der Nähe des Bodens darf es keine Schlupflöcher geben, die breiter als 20 cm sind. Gefährdete Stellen sind oft Unebenheiten im Gelände wie Gräben und Fahrspuren oder auch Torbereiche.
  • Sprungbretter, die der Wolf nutzen kann, um über den Zaun zu springen, müssen entfernt werden. Das können zum Beispiel Heuballen, Brennholzstapel oder Geländekanten sein.
  • Alle Zäune müssen unter Strom stehen – auch zusätzliche Litzen zum Beispiel an Drahtgeflechtzäunen.

Vorgaben für Litzenzäune und Weidenetze:

  • Sie müssen mindestens 90 cm hoch sein.
  • Die unterste stromführende Litze darf maximal 20 cm vom Boden entfernt sein.
  • Ein Litzenzaun muss mindestens vier Litzen haben mit Abständen von 20, 40, 60 und 90 cm zum Boden.

Vorgaben für Drahtgeflechtzäune:

  • Sie müssen stabil, intakt und durchschlupfsicher sein.
  • Sie brauchen einen sogenannten Untergrabeschutz nach außen. Das kann zum Beispiel eine zusätzliche Litze 20 cm über dem Boden sein oder eine Zaunschürze.
  • Sie brauchen einen sogenannten Überkletterschutz. Das ist mindestens eine Litze, die 90 cm über dem Boden mit einem Abstandsisolator angebracht ist.
  • Der Abstand der Litze zum Drahtgeflechtzaun muss zwischen 20 und 30 cm liegen.

Vorgaben zum Strom:

  • Der Strom sollte überall am Zaun deutlich über 4.000 Volt liegen und 2.000 Volt keinesfalls unterschreiten.
  • Das Weidezaungerät sollte angepasst sein an das Zaunsystem: mindestens 1 Joule, besser 2 Joule, werden empfohlen.
  • Die Erdung muss mindestens eine der folgenden Kritierien erfüllen: Die Erdung richtet sich nach der Impulsenergie des Weidezaungerätes. Die messbare Spannung an der Erdung liegt bei einem belasteten Zaun unter 500 Volt. Es werden ausschließlich Plus/Minus-Zäune verwendet.

Außerdem als Grundschutz anerkannt sind Hirten, Herdenschutzhunde und Ställe auf der Weide. Offenställe können zusätzlich durch einen wolfsabweisenden Zaun geschützt werden. Es sollten keine Einsprungmöglichkeiten, Überkletter- oder Untergrabmöglichkeiten vorhanden sein.

Förderung für den Herdenschutz in Baden-Württemberg

Wer Fördergeld beantragen will, muss sich mit der jeweiligen Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen. In der Tabelle haben wir die Fördersätze für euch zusammengefasst.

Was wird gefördert?Wie hoch ist die Förderung?Was sollte man beachten?
Investition für Zäune und Zubehör100 %Beispielsweise mobile Zäune, Material zur Elektrifizierung, Untergrabschutz, Zaunmaterial wie Weidezaungeräte, Litzen, Pfosten. Auch zur Sicherung von Offenställen.
Mehrwertsteuer100 %Nur bei Nichtvorsteuerabzugsberechigten.
Arbeitskosten der wolfsabweisenden Nachrüstung eines Festzauns100 %Es werden auch eigene Arbeitsleistungen erstattet. Hierfür werden 60 % der üblichen Marktkosten angesetzt.
Arbeitskosten für den Neubau eines wolfsabweisenden Festzauns50 %Es werden auch eigene Arbeitsleistungen erstattet. Hierfür werden 60 % (bezogen auf den genannten Fördersatz) der üblichen Marktkosten angesetzt.
Unterhaltskosten Herdenschutzhunde1.920 Euro pro Hund und Jahr Es werden nur zertifizierte Herdenschutzhunde gefördert.
Entweder: Erschwernisausgleich beim Weidemanagement auf Schafund Ziegenweiden100 Euro pro Hektar und JahrNur für bestehende und neue Verträge nach der Landschaftspflegerichtlinie. Auch für Hütehaltung ohne Zäune.
Oder: Mehraufwand beim Weidemanagement1.230 Euro pro Jahr und Kilometer Mobilzaun für Schafe und Ziegen 620 Euro pro Jahr und Kilometer Mobilzaun für sonstige Weidetiere 235 Euro pro Jahr und Kilometer ElektrozaunMaximal 450 Euro pro Hektar und Jahr Die Aufwandsentschädigung nach Zaunkilometern setzt in der Regel eine vorherige Zaunförderung voraus.

Und andere Weidetiere?

Die Förderung für den Herdenschutz könnt ihr auch für Teilstücke von Weiden mit Kälbern oder Fohlen bis 12 Monate in Anspruch nehmen – genauso für Alpakas oder Lamas.

Für ältere Rinder hat das Stuttgarter Umweltministerium erst kürzlich ein neues Konzept vorgelegt. Was hier gilt, lest ihr in unserem Beitrag Herdenschutz bei Rindern.

Noch Fragen?

Wer noch Fragen hat, kann sich natürlich bei uns melden. Wer lieber selbst recherchiert, findet vielleicht hier die Antwort:

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